Mit Wirkung zum 01. Januar 1993 übernahm der Abwasserzweckverband “Schmalkalden und Umgebung” im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die wichtige daseinsvorsorgliche Pflichtaufgabe der schadlosen Abwasserbeseitigung.
Einerseits wegen des hohen fachlichen sowie betriebswirtschaftlichen Anspruchs dieser Pflichtaufgabe und andererseits wegen des enormen, noch aus DDR-Zeiten stammenden Nachholbedarfs im Aufbau neuer Anlagen nach dem Stand der Technik sowie weiteren Ausbau und Modernisierung der abwassertechnischen Infrastruktur schlossen sich 25 Kommunen (heute nach Gebietsreform und Eingemeindungen noch 8) im Raum um die Stadt Schmalkalden zum Abwasserzweckverband “Schmalkalden und Umgebung” zusammen, um gemeinschaftlich diese kommunalrechtliche Verpflichtung wahrzunehmen.
Der Abwasserzweckverband hat die Aufgabe, die anfallenden Abwässer der Verbandsmitglieder zu sammeln und schwerpunktmäßig in der Abwasserbehandlungsanlage am Standort Niederschmalkalden nach dem Stand der Technik mit der Zielsetzung eines wirksamen Umwelt- und Gewässerschutzes zu reinigen.
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