Mit Wirkung zum 01. Januar 1993 übernahm der Wasserversorgungszweckverband “Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung” im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die wichtige daseinsvorsorgliche Pflichtaufgabe einer lebensmittelhygienisch unbedenklichen öffentlichen Wasserversorgung.

Einerseits wegen des hohen fachlichen, sich aus der Trinkwasserverordnung ergebenden sowie betriebswirtschaftlichen Anspruchs dieser Pflichtaufgabe und andererseits wegen des noch aus DDR-Zeiten stammenden Nachholbedarfs hinsichtlich einer auch in den Sommermonaten quantitativ stabilen Trinkwasserversorgung schlossen sich 33 Kommunen (heute nach Gebietsreform und Eingemeindungen noch 8) im Raum um die Stadt Schmalkalden zum Wasserversorgungszweckverband “Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung” zusammen, um in Solidargemeinschaft dieser kommunalrechtlichen Verpflichtung effizient gerecht werden zu können. Hierzu zählen folgende Verbandsmitglieder:

Der Trinkwasserzweckverband hat die Aufgabe, den öffentlichen Trinkwasserbedarf in ausreichender Menge und Qualität nach pflichtgemäßen Ermessen jederzeit sicherzustellen.
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