Die in Folge der “Wende”-Ereignisse verwirklichte Wiedervereinigung Deutschlands hatte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im sich Anfang der 90er Jahre etablierenden Freistaat Thüringen weitreichende organisatorisch-strukturelle Konsequenzen. Zu DDR-Zeiten waren die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in zentralgeleiteten Kombinatsbetrieben auf Bezirksebene (kurz: VEB WAB) organisiert. Im Einzugsbereich des ehemaligen Landkreises Schmalkalden war der Volkseigene Betrieb (VEB) Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Suhl (WAB-Suhl) mit Sitz in Meiningen zuständig. Durch diese kommunalfernen Zentralstrukturen war eine eigenverantwortliche Mitgestaltung dieser beiden daseinsvorsorglichen Aufgabenbereiche im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung so gut wie ausgeschlossen, was Anfang der 90er Jahre im deutlichen Widerspruch zu den vorläufigen Kommunalgesetzen Thüringens stand, die prioritär auf kommunale Aufgabenwahrnehmung abstellten.
Mit dem Wirksamwerden der Thüringer Kommunalordnung und dem Thüringer Wassergesetz wurden diese beiden Sachgebiete nunmehr kommunalrechtlich zu Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Städte gesetzlich deklariert. Die Kommunalpolitik war nunmehr rechtlich verpflichtet mit Unterstützung der zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden die erforderlichen Strukturen in ihrem eigenen Wirkungskreis zu schaffen, um ihre Rechte und Pflichten bürgernah, wirkungsvoll, sachgerecht und rechtlich unbedenklich wahrnehmen zu können. Im Ergebnis dessen – einhergehend mit der Entflechtung des VEB WAB Suhl als Rechtsvorgänger – entstanden im Raum um die ehemalige Kreisstadt Schmalkalden als Rechtsnachfolger zwei Zweckverbände; zum einen der Wasserversorgungszweckverband und zum anderen der Abwasserzweckverband.