Wasserversorgung

Nachfolgend die aktuellen Grund- und Verbrauchsgebühren ab 01.01.2020 (die Grundgebührenhöhe, welche bis zum 31.12.2019 gültig ist, finden Sie in der Lesefassung der Gebührensatzung zur Allgemeinen Wasserversorgungssatzung (GS-AWS) unter “Satzungen”!

Bezeichnung sachlicher Bezug Gebührenhöhe
Verbrauchsgebühr (brutto) bemisst sich grundsätzlich nach entnommener Wassermenge lt. Zählerablesung bzw. im Bedarfsfall auch nach Schätzung (z.B. Eigengewinnungsanlagen) 2,75 €
pro m³
Grundgebühr (brutto) bemisst sich nach Nenndurchfluss des Wasserzählers in m³ / h bis 2,5 m³/h 135,00 €
pro Jahr
bis 6,0 m³/h 337,50 €
pro Jahr
bis 10,0 m³/h 540,00 €
pro Jahr
bis 15,0 m³/h 843,75 €
pro Jahr
bis 25,0 m³/h 1.350,00 €
pro Jahr
bis 40,0 m³/h 2.126,25 €
pro Jahr
bis 60,0 m³/h 3.375,00 €
pro Jahr
bis 100,0 m³/h 5.400,00 €
pro Jahr

Abwasserbeseitigung

Die öffentlichen Abgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung sind gegenüber der Trinkwasserversorgung satzungsrechtlich wesentlich differenzierter ausgestaltet. Hintergrund sind die sich aus dem unterschiedlichen Inanspruchnahmemaß (Umfang) von öffentlichen Pflichtdienstleistungen ergebenden Gebührentatbestände. So gibt es beispielsweise Grundstücke mit einem kanaltechnischen Vollanschluss bis zur öffentlichen Gruppenkläranlage (Volleinleitung ohne Grundstückskläranlage), Grundstücke mit Hauskläranlage, deren Überlauf in ein öffentliches Teilortsnetz abgeleitet wird, das noch keine Verbindung zum Sammlersystem der Gruppenkläranlage aufweist (Kanaleinleitung mit Grundstückskläranlage) und Grundstücke mit lediglich einer Grundstückskläranlage, deren Überlauf unmittelbar an eine natürliche (Fluss, Bach, Grundwasser …) oder künstliche (Graben, teilverrohrter Meliorationsgraben …) Vorflut abgegeben wird. Daraus ergeben sich für unsere Kunden (Grundeigentümer) unterschiedliche Teilgebührenkonstellationen, für die sie als Gebührenschuldner gegenüber dem Abwasserzweckverband in Abhängigkeit von der Art der öffentlichen Leistungsinanspruchnahme zahlungspflichtig werden.

Hinzu kommen die für die Investitionsfinanzierung erforderlichen Beitragstatbestände, die im Bereich der Abwasserbeseitigung auch in Thüringen weiterhin abgabenpflichtig sind.

An dieser Stelle sollen Sie aus Gründen eines schnellen Informationszuganges lediglich eine Kurzübersicht über die aktuellen Gebühren- und Beitragtatbestände lt. Abgabensatzung erhalten.

Satzungsrechtliche Beitragstatbestände im System der Kostenspaltung
Teilbetrag sachlicher Bezug Beitragshöhe
Kläranlagen öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen mit vollbiologischer Reinigungsstufe 0,53 €
pro m²
gewichtete Fläche
Entwässerungsanlagen öffentliche innerörtliche Kanalnetze einschließlich der Grundstücksentwässerungsleitungen im öffentlichen Verkehrsraum sowie überörtliche Sammlersysteme mit erforderlichen Begleitbauwerken (Regenrückhaltungen, Pumpwerke u.ä.) 2,58 €
pro m²
gewichtete Fläche
Satzungsrechtliche Privilegierungstatbestände ab dem 01. Januar 2005 für die Beitragserhebung
1. Für unbebaute Grundstücke wird kein Beitrag erhoben.

2. Festsetzung des Vollgeschossfaktors nach tatsächlicher Bebauung.
Nutzungsfaktor Kurzerläuterung
1 für jedes erste auf einem Grundstück vorhandene bzw. festgestellte Vollgeschoss
0,8 für jedes weitere folgende (also beginnend ab dem 2.) tatsächlich vorhanden und festgestellte Vollgeschoss
0,8 für in der Regel Kellergeschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben oder bei geringerer lichter Höhe darin Aufenthaltsräume errichtet sind oder werden können
0,8 für in der Regel Dachgeschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben oder bei geringerer lichter Höhe darin Aufenthaltsräume errichtet sind oder werden können
0,5 für Grundstücke wie Friedhöfe, Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Stellplätze, Dauerkleingärten oder vergleichbarer Nutzung bzw. mit untergeordneter Bebauung (z. B. Stellplätze, Carports)

3. Flächenprivilegierungen nach Nutzungsarten durch Grundstücksgrößenbegrenzung über Mittelwertbildung plus 30% Flächenaufschlag

Nutzungsart Kurzerläuterung Grenzwert Einheit
Wohngrundstücke I Grundstücke, die vorwiegend Wohnzwecken dienen und dienen werden in Einzelbauweise (typisches "Häuslebauergrundstück") 755
Wohngrundstücke II Grundstücke, die vorwiegend Wohnzwecken dienen und dienen werden in z.B. Block- und Streifenbauweise (typische Neubaugebiete mit Mietwohnungen von Wohnungsgesellschaften bzw. -genossenschaften) 5.717
Gewerbegrundstücke Grundstücke mit vorwiegend gewerblicher Nutzung oder möglicher gewerblicher Nutzung 2.470
Industriegrundstücke Grundstücke mit vorwiegend industrieller Nutzung oder möglicher industrieller Nutzung (typische Industriegebiete) 7.875
landwirtschaftliche Grundstücke Grundstücke mit vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung oder möglicher landwirtschaftlicher Nutzung (typische Stall- und Scheunengrundstücke) 3.160
Erholungsgrundstücke Grundstücke die vorwiegend zu Erholungszwecken genutzt werden oder werden können (typisch sind Wochenendhausgebiete und Kleingartenanlagen) 1.201
sonstige Grundstücke sonstige Grundstücke die wie nachfolgend genutzt werden oder werden können (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Seniorenwohnanlagen, Ämter/Verwaltungen/Büros, Geld- und Kreditinstitute, Kirchen/Gemeindehäuser, Ärztehäuser/Kliniken, Jugendklubs/Kulturhäuser, Museen, Feuerwehrgebäude, Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder ...) 1.953
Ausnahmen Die tatsächlich bebaute Fläche übersteigt den betreffenden Grenzwert.
Berechnungsbeispiele von Herstellungsbeiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Allgemeine Vorbemerkung

Die Festsetzung des Beitrages erfolgt nicht mehr nach der Umgebungsbebauung (der in der näheren Umgebung vorwiegend vorhandenen) sondern nach der tatsächlichen Bebauung. Die darauf basierende Leistung ist der Betrag, welcher vom Beitragspflichtigen zu entrichten ist. Im Fall der Privilegierung wird der Beitrag erst dann erhoben, wenn und soweit auf dem Grundstück bauliche Erweiterungen vollzogen werden.

Berechnungsbeispiel für Wohngrundstücke I in Schrittabfolgen

A Beitragserhebung für den Teilbeitrag "Entwässerungsanlagen" für ein Wohngrundstück ohne Privilegierung
Berechnungsgrundlagen
Grundstücksgröße 710 m²
Flächengrößenobergrenze 755 m²
Umgebungsbebauung 2 Vollgeschosse
tatsächliche Bebauung 2 Vollgeschosse
Teilbeitragssatz 2,58 €/m²
Berechnung
Nutzungsfaktor 1 + 0,8 = 1,8
Festsetzung und Leistung 710 m² * 1,8 * 2,58 €/m² = 3.297,24 €
B Beitragserhebung für den Teilbeitrag "Entwässerungsanlagen" für ein Wohngrundstück mit Flächen- und Bebauungsprivilegierung
Berechnungsgrundlagen
Grundstücksgröße 950 m²
Flächengrößenobergrenze 755 m²
Umgebungsbebauung 2 Vollgeschosse
tatsächliche Bebauung 1 Vollgeschosse
Teilbeitragssatz 2,58 €/m²
Berechnung
Nutzungsfaktor 1 + 0,0 = 1,0
Festsetzung und Leistung 755 m² * 1,0 * 2,58 €/m² = 1.947,90 €
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