Werte Kundinnen und Kunden,
leider gehen auch an unserem Verband die allgemeinen Preisentwicklungen nicht vorüber und wir müssen darauf reagieren. (Energiepreise, C02- Zertifikate, Preiserhöhungen bei Betriebsstoffen und Transportkosten, zusätzliche Anforderungen durch neue rechtliche Regelungen etc.).
Die Gebührenkalkulation erfolgt auf gesetzlicher Grundlage, wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und kann, nach Terminvereinbarung, auch eingesehen werden.
Die Grundgebühren im Trinkwasser wurden zuletzt im Jahr 2020 angepasst, die Verbrauchsgebühren im Jahr 2006. Im Abwasser wurden die Gebühren zuletzt zum 01.01.2021 angepasst. In der Zeit bis zum 31.12.2024 erfolgten keine Gebührenerhöhungen.
In der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Preissteigerungen der letzten Periode geben, die in den aktuellen Kalkulationen gesetzlich berücksichtigt werden mussten:
Inflationsraten laut Statista:
- 2021: 3,1 %
- 2022: 6,9 %
- 2023: 5,9 %
- 2024: 2,2 %
Das bedeutet 18,1 % Preissteigerungen allein im vergangenen Kalkulationszeitraum. Für den Kalkulationszeitraum 2025/2026 sind wir von einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5% ausgegangen. Das bedeutet, dass allein inflationsbedingt eine Preissteigerung von 23,1% in die Kalkulation einfließen musste. In diesen Preissteigerungen sind bereits die erhöhten Energiekosten und CO2-Bepreisungen enthalten.
Zinsen:
Da in Thüringen der Bereich Trinkwasser beitragsfrei gestellt wurde, also keine Zuschüsse zum Netzausbau und Instandhaltung erhoben werden dürfen, müssen auch diese Kosten in die Kalkulation einfließen, um einen kontinuierlichen Netzausbau leisten zu können. Im Abwasserbereich fließen zwar noch Förderungen und ein Teil der Investitionskosten wird über Beiträge bei Anschluss verbescheidet, aber die Investitions- und Instandhaltungskosten liegen im Abwasserbereich auch um ein Vielfaches höher, als im Trinkwasser. Das bedeutet die Investitionskosten sind in jedem Fall Teil der Kalkulation. Die damit verbundenen Zinssteigerungen der letzten Jahre betragen:
- 2022: 0,5 %
- 2023: 4,5 %
- 2024: 3,65 %
- 2025: 2,5%
- 2026: 2,5%
Für die Jahre 2025/2026 gehen wir von einem mittleren Zinsniveau von 2,5 % aus. Das bedeutet ein durchschnittliches Zinsniveau von 2,73%, dass entsprechend bei den Kostensteigerungen zu berücksichtigen ist.
Personalkosten:
Bei den Personalkosten sind wir abhängig vom gültigen Tarifvertrag TVÖD, den die Tarifparteien untereinander aushandeln. Aus den jeweiligen Tarifverhandlungen folgten die Personalkostensteigerungen in den jeweiligen Jahren. Für die Jahre 2025 und 2026 haben wir die Steigerungen geschätzt. Die Tarifverhandlungen folgen erst im 2. Quartal 2025:
- 2021: + 1,4 %
- 2022: + 1,8 %
- 2023: 0 %
- 2024: + 5,5 % + Inflationsprämie
- 2025: + 2,5 % (geplant)
- 2026: + 2,5% (geplant)Das entspricht Personalkostensteigerungen in der Kalkulationslaufzeit von 8,7 %. Für die Kalkulationsjahr 2025/2026 gehen wir von durchschnittlich 2,5% pro Jahr aus.
Gesamtrechnung:
- Inflationsrate: + 23,10 %
- Zinssteigerungen: + 2,73 %
- Personalkosten: + 8,70 %
Dazu kommen noch:
- + 35.000,00 Euro/Jahr zusätzliche Laborkosten, die aufgrund der Trinkwassereigenkontrollverordnung ohne Aufwendungsersatz nun zusätzlich vorgeschrieben sind vom Gesetzgeber
- steigende Kosten treffen auf einen zurückgehenden Verbrauch an Frischwasser im Verbandsgebiet, was die Gestehungskosten pro Liter Frischwasser natürlich zusätzlich antreibt
- Da unsere Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab erhoben werden, hat diese Entwicklung auch Auswirkungen auf die Abwassergebühren.
- Gleichzeitig gibt es seitens des Freistaates Thüringen im Bereich Trinkwasser keine Förderungen mehr, ausgenommen Anschlüsse an die Fernwasserversorgung.
- Auch im Abwasserbereich ist die Situation nicht viel besser, denn die aus dem Abwasserpakt mit dem Freistaat Thüringen resultierenden Fördermittel in Höhe von rund 39 Mio. € für den gesamten Freistaat sind seit Jahren überzeichnet und mit Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren von mindestens 36 Mio. € belastet. Damit stehen nur rund 3 Mio. Euro frisches Geld für den gesamten Freistaat Thüringen zur Erweiterung der Abwasseranschlüsse zur Verfügung. Wer die aktuellen Baupreise kennt, weiß, dass dies allenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Um die staatlich vorgegebenen Ausbauziele zu schaffen, müssen die Verbände auf eigene Mittel zurückgreifen, denn aus diesen werden wir ja, bei fehlenden Fördermitteln, nicht entlassen.
Wie der Aufstellung zu entnehmen ist, sind nicht alle Preissteigerungen 1:1 weitergereicht worden, denn auch wir bemühen uns unsere Strukturen so effizient und kostensparend zu halten, wie möglich. Unsere niedrige Personalkostenquote der Bilanz ist Ausdruck dieser Bemühungen.
Unsere Kalkulationen sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser basieren ausschließlich auf den Wirtschaftszahlen aus den Jahrensabschlüssen bzw. den Annahmen für die aktuellen Wirtschaftspläne. Gemäß §12 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), darf ausschließlich der tatsächliche Aufwand für die Aufgabenerfüllung jeweils angesetzt werden. Das wird auch streng durch unsere Untere Rechtsaufsichtsbehörde überwacht und gegengerechnet. Am Beginn einer Kalkulationsperiode wird eine Kostenkalkulation anhand dieser Zahlen und dem Grundsatz der reinen Kostendeckung aufgestellt. Am Ende der Kalkulationsperiode sind wir gem. §12 ThürKAG zu einer Nachkalkulation verpflichtet. In dieser wird alles anhand der tatsächlichen IST Zahlen aus den Jahresabschlüssen noch einmal nachgerechnet und von der Aufsichtsbehörde gegengeprüft. Ergibt sich wider Erwarten aus dieser Prüfung doch ein Überschuss, so ist dieser den Gebührenzahlern in der nächsten Kalkulationsperiode gutzuschreiben. Ergibt sich jedoch aus der Nachkalkulation ein Defizit, wie das aktuell im Bereich Abwasser der Fall war (430.000 €), so ist dieses ebenfalls in der nächsten Kalkulationsperiode zulasten der Gebührenzahler einzustellen.
Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist grundsätzlich per Gesetz Aufgabe der Kommunen. Kommunen können sich zusammenschließen, um diese Aufgabe gemeinsam zu erfüllen, z.B. in Zweckverbänden, wie den unseren. Da es sich hier um den Bereich der Daseinsvorsorge handelt, gelten für uns besonders hohe rechtliche Anforderungen. Daher sind wir auch schwer vergleichbar mit privatrechtlichen Unternehmen, da wir von Amts wegen, im Gegensatz zu ihnen, keine Gewinnabsicht haben dürfen. Auch sind die Zweckverbände untereinander aufgrund unterschiedlicher Strukturen, Topografien, Investionserfordernisse, geologischer und hydrologischer Gegebenheiten nur schwer vergleichbar. Über Ländergrenzen hinweg kommen dann noch unterschiedliche rechtliche Anforderungen, Vorgaben und Förderkulissen zum Tragen, was eine Vergleichbarkeit ebenso erschwert.
Wir hoffen mit dieser Aufstellung zur Transparenz der notwendigen Gebührenerhöhungen beizutragen.
Für ganz spezielle Fragen, Fragen zu Ihren Gebührenbescheiden und den neuen Gebührensätzen ab dem 01.01.2025 stehen wir Ihnen zu unseren Sprechzeiten am
Dienstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
gerne telefonisch zur Verfügung.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir um vorherige telefonische Terminabstimmung. Wir möchten uns auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen damit unnötige Wartezeiten ersparen.
Ihr Wasserversorgungszweckverband “Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung” &
Abwasserzweckverband “Schmalkalden und Umgebung”