Der Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ möchte hiermit über die Gebührenanpassung ab dem 01. Januar 2025 informieren.
Die Grundgebühren werden, entsprechend dem Zählernenndurchfluss wie folgt berechnet:
Zählernenn-durchfluss Qn in cbm/h | Zählerdauer-durchfluss Q3 in cbm/h | bis zum 31.12.2024
| ab dem 01.01.2025 |
bis 2,5 | 4 | 90,00 EUR / Jahr | 130,00 EUR / Jahr |
bis 6 | 10 | 225,00 EUR / Jahr | 325,00 EUR / Jahr |
bis 10 | 16 | 360,00 EUR / Jahr | 520,00 EUR / Jahr |
bis 15 | 25 | 562,50 EUR / Jahr | 812,50 EUR / Jahr |
bis 25 | 40 | 900,00 EUR / Jahr | 1.300,00 EUR / Jahr |
bis 40 | 63 | 1.417,50 EUR / Jahr | 2.047,50 EUR / Jahr |
bis 60 | 100 | 2.250,00 EUR / Jahr | 3.250,00 EUR / Jahr |
bis 100 | 160 | 3.600,00 EUR / Jahr | 5.200,00 EUR / Jahr |
Die Einleitungsgebühren werden wie folgt berechnet:
bis zum 31.12.2024 | ab dem 01.01.2025 |
2,87 EUR/cbm | 3,45 EUR/cbm |
Diese ermäßigen sich ab 01.01.2025 auf 1,66 €/cbm bei Grundstücken, wenn vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt wird.
Die Beseitigungsgebühren werden wie folgt berechnet:
bis zum 31.12.2024 | ab dem 01.01.2025 |
2,62 EUR/cbm | 3,63 EUR/cbm |
Wird eine vollbiologische Vorklärung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Beseitigungsgebühr auf 1,67 Euro/cbm Abwasser
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Gebührenabrechnung 2024 die alten Gebührensätze Anwendung finden. Die Berechnung der Vorauszahlungen für 2025 erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze, vorbehaltlich des Beschlusses der Verbandsversammlung.