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Der Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ möchte hiermit über die Gebührenanpassung ab dem 01. Januar 2025 informieren.

Die Grundgebühren werden, entsprechend dem Zählernenndurchfluss wie folgt berechnet:

Zählernenn-durchfluss

Qn in cbm/h

Zählerdauer-durchfluss

Q3 in cbm/h

bis zum

31.12.2024

 

ab dem

01.01.2025

bis 2,5

4

90,00 EUR / Jahr

130,00 EUR / Jahr

bis 6

10

225,00 EUR / Jahr

325,00 EUR / Jahr

bis 10

16

360,00 EUR / Jahr

520,00 EUR / Jahr

bis 15

25

562,50 EUR / Jahr

812,50 EUR / Jahr

bis 25

40

900,00 EUR / Jahr

1.300,00 EUR / Jahr

bis 40

63

1.417,50 EUR / Jahr

    2.047,50 EUR / Jahr

bis 60

100

2.250,00 EUR / Jahr

3.250,00 EUR / Jahr

bis 100

160

3.600,00 EUR / Jahr

5.200,00 EUR / Jahr

 

Die Einleitungsgebühren werden wie folgt berechnet:

bis zum

31.12.2024

ab dem

01.01.2025

2,87 EUR/cbm

3,45 EUR/cbm

Diese ermäßigen sich ab 01.01.2025 auf 1,66 €/cbm bei Grundstücken, wenn vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt wird.

 

Die Beseitigungsgebühren werden wie folgt berechnet:

bis zum

31.12.2024

ab dem

01.01.2025

2,62 EUR/cbm

3,63 EUR/cbm

Wird eine vollbiologische Vorklärung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Beseitigungsgebühr auf 1,67 Euro/cbm Abwasser

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Gebührenabrechnung 2024 die alten Gebührensätze Anwendung finden. Die Berechnung der Vorauszahlungen für 2025 erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze, vorbehaltlich des Beschlusses der Verbandsversammlung.

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