Der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ möchte hiermit über die Grundgebührenanpassung ab dem 01. Januar 2025 informieren. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte gem. § 14 Abs.1 der geltenden Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in der Ausgabe 12/2024 vom 13. Dezember 2024.
Die Grundgebühren werden, entsprechend dem Zählernenndurchfluss ab dem 01. Januar 2025 wie folgt berechnet:
Zählernenndurchfluss Qn in cbm/h | Zählerdauer-durchfluss Q3 in cbm/h | bis 31.12.2024 (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer)
| ab dem 01.01.2025 (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) |
bis 2,5 | 4 | 135,00 EUR / Jahr | 185,00 EUR / Jahr |
bis 6 | 10 | 337,50 EUR / Jahr | 462,50 EUR / Jahr |
bis 10 | 16 | 540,00 EUR / Jahr | 740,00 EUR / Jahr |
bis 15 | 25 | 843,75 EUR / Jahr | 1.156,25 EUR/Jahr |
bis 25 | 40 | 1.350,00 EUR / Jahr | 1.850,00 EUR/Jahr |
bis 40 | 63 | 2.126,25 EUR / Jahr | 2.913,75 EUR/Jahr |
bis 60 | 100 | 3.375,00 EUR / Jahr | 4.625,00 EUR/Jahr |
bis 100 | 160 | 5.400,00 EUR /Jahr | 7.400,00 EUR/Jahr |
Die Verbrauchsgebühr beträgt:
bis 31.12.2024 |
2,75 EUR/cbm | inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer | |
ab 01.01.2025 |
| 3,64 EUR/cbm | inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer |
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Gebührenabrechnung 2024 die alten Grundgebührensätze Anwendung finden, die Berechnung der Vorauszahlungen für 2025 jedoch unter Berücksichtigung der neuen Grundgebührensätze erfolgt.