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Der Wasserversorgungszweckverband „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ möchte hiermit über die Grundgebührenanpassung ab dem 01. Januar 2025 informieren. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte gem. § 14 Abs.1 der geltenden Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung“ im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in der Ausgabe 12/2024 vom 13. Dezember 2024.

Die Grundgebühren werden, entsprechend dem Zählernenndurchfluss ab dem 01. Januar 2025 wie folgt berechnet:

Zählernenndurchfluss

Qn in cbm/h

Zählerdauer-durchfluss

Q3 in cbm/h

bis

31.12.2024

(inkl. gesetzl. Umsatzsteuer)

 

ab dem

01.01.2025 (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer)

bis 2,5

4

135,00 EUR / Jahr

185,00 EUR / Jahr

bis 6

10

337,50 EUR / Jahr

462,50 EUR / Jahr

bis 10

16

540,00 EUR / Jahr

740,00 EUR / Jahr

bis 15

25

843,75 EUR / Jahr

1.156,25 EUR/Jahr

bis 25

40

1.350,00 EUR / Jahr

1.850,00 EUR/Jahr

bis 40

63

2.126,25 EUR / Jahr

2.913,75 EUR/Jahr

bis 60

100

3.375,00 EUR / Jahr

4.625,00 EUR/Jahr

bis 100

160

5.400,00 EUR /Jahr

7.400,00 EUR/Jahr

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt:

 

bis

31.12.2024

 

2,75 EUR/cbm

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

ab 01.01.2025

 

3,64 EUR/cbm

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Gebührenabrechnung 2024 die alten Grundgebührensätze Anwendung finden, die Berechnung der Vorauszahlungen für 2025 jedoch unter Berücksichtigung der neuen Grundgebührensätze erfolgt.

 

 

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